Link zu Europäische Reiseversicherung
Reisebüro Sicherungsverordnung RSV
Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserechtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) im österreichischen Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBL. II Nr. 316/1999 in der jeweils gültigen
Fassung umgesetzt.
Veranstalter
1.) Genser Reisen GmbH, Ringstrasse 28, A-8344 Bad Gleichenberg, Eintragungsnr: 2013 0022 im Veranstaltungsverzeichnis des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Gemäß Reisebüroversicherung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Genser Reisen GmbH unter folgender Vorausssetzung abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitige Leistungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert. Garant ist die Raiffeisenbank Feldbach – Bad Gleichenberg – Gnas, Hauptplatz 18, 8330 Feldbach.
Abwickler gemäß § 3Z2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchverlsut nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Kratochwjlestr. 4, 1220 Wien, Tel.: 01/317 25 00, anzumelden.
Preise
Alle angeführten Preise wurden bei einer Mindestteilnehmeranzahl von 25 Personen nach dem Stand vom 30. November 2014 berechnet. Die Preise verstehen sich daher vorbehaltlich einer Änderung von Wechselkursen, Treibstofferhöhungen und Steuern. Eintrittspreise wie z. B. in Museen, Kirchen und Ausstellungen etc. sind im Pauschalpreis nicht inkludiert, sofern im Leistungstext nicht anders vermerkt.
Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise
Wird die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, so behalten wir uns eine Aufzahlung bis zu 5 % vor. Sollte die Aufzahlung mehr als 5 % betragen, kann die Buchung vom Kunden kostenlos storniert werden. Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmter Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen mitgeteilt wurde:
– bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen
– bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen
– bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten
Reisedokumente
Auch bei Reisen innerhalb von EU-Ländern ist das Mitführen eines Reisedokumentes (Personalausweis, Reisepass) erforderlich: Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen Ländervorschriften (Zoll, Pass, Visa) selbst verantwortlich.
Anmeldungen
Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Eine Buchung gilt nach Erhalt der Rechnung als verbindlich.
Zahlungen
Bei Tages- und Kulturfahrten ist der Gesamtbetrag nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Mehrtagesfahrten ersuchen wir um Anzahlung von 20% nach Erhalt der Rechnung und um Restzahlung 14 Tage vor Abreise.
Sitzplätze
Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Reisebuchung vergeben. Sonderwünsche können daher nur im Rahmen der freien Plätze zum Zeitpunkt der Anmeldung berücksichtigt werden. Wenn Busse mit abweichender Sitzordnung eingesetzt werden müssen, sind wir berechtigt, die bereits vergebenen Sitzplatznummern zu ändern.
Reisegepäck
Das Reisegepäck wird bei allen Reisen kostenlos befördert. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Beschädigungen, Verwechslungen und Diebstahl. Es wird eine Reisegepäcksversicherung empfohlen.
Versicherung
Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Reisegepäcksversicherung, welche wir gerne bei der Buchung für Sie abschließen.
Stornogebühren
Bis 30. Tag vor Reiseantritt – 10 % des Reisepreises/Person
Ab 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt – 30 % des Reisepreises/Person
Ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt – 50 % des Reisepreises/Person
Ab 14. Bis 4. Tag vor Reiseantritt – 70 % des Reisepreises/Person
Ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85% des Reisepreises/Person
Bei Nichterscheinen – 100 % des Reisepreises